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BGH, 30.08.2016 - 5 StR 264/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Engmaschigkeit einer Polizeiüberwachung bei einer Rauschgiftübernahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Engmaschigkeit einer Polizeiüberwachung bei einer Rauschgiftübernahme
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen …
Auszug aus BGH, 30.08.2016 - 5 StR 264/16
Auch in Ansehung der aus den Urteilsgründen ersichtlichen Observationsmaßnahme vom 6. Dezember 2014 (UA S. 45) war die polizeiliche Überwachung nicht so engmaschig, dass eine Gefährdung durch das Rauschgift bei dessen Übernahme durch die Angeklagten ausgeschlossen war (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694); tatsächlich gelangte das an diesem Tag gelieferte Marihuana in den Verkehr.